A. Allgemeine Bedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteiltnach allgemeinen Bedingungen (A.) sowie speziellen Bedingungen für diejeweilige Vertragsarten (B. – F.). Die speziellen Bedingungen gelten jeweilszusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen.

I. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findenausschließlich Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von eventdrop nicht anerkannt,sofern eventdrop diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Durchdie Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wennseine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten. Diese AGB gelten auch füralle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises aufdie AGB bedarf. Sollte der zwischen den Parteien abgeschlossene VertragBestandteile verschiedener Vertragstypen beinhalten, so wird jeweils für denbetreffenden Vertragsbestandteil die hierfür maßgebende Bestimmung diesesVertrages angewandt. Liegt bsp. ein kombinierter Miet- und Werkvertrag vor, sofinden auf den Mietteil die Vorschriften zu C. dieses Vertrages und auf denWerkvertragsteil die Vorschriften zu D. dieses Vertrages Anwendung. Für jedeLeistung sind also die Vorschriften des entsprechenden Vertragstyps anwendbar.Sofern die Vorschriften kollidieren sollten, gilt, dass die Vorschriftendesjenigen Vertragstyps anwendbar sind, der den rechtlichen oderwirtschaftlichen Schwerpunkt bildet.

II. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung

II. a. Rechnungen von eventdrop, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
II. b. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
II. c. eventdrop ist berechtigt, seine Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung abzutreten.

III. Haftung von eventdrop

III. a. Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop unbegrenzt.
III. b. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen odervorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von eventdrop in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00bei Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
III. c. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden.
III. d. Im übrigen ist die Haftung von eventdrop ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit eventdrop einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

IV. Umsatzsteuer

Sollte eventdrop einen Umsatz irrtümlich als nicht steuerbar bzw. steuerfrei behandeln, obwohl der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt, kann eventdrop die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer auch nachträglich vom Kunden verlangen, sobald von eventdrop hierüber eine berichtigte Rechnung ausgestellt worden ist.III. b. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen odervorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von eventdrop in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00bei Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
III. c. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden.
III. d. Im übrigen ist die Haftung von eventdrop ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit eventdrop einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

V. Verpflegung & Übernachtung

Bei Veranstaltungen, die mehr als 50 km vom Firmensitz entfernt sind und länger als 8 Veranstaltungsdauer gehen, muss ein ortsnahes und gepflegtes Hotelzimmer mit Doppelbettgebucht werden. Die Anzahl der Zimmer richtet sich nach der Anzahl des gebuchten Personals. Gegen einen Pauschalbetrag von EUR 100, kann die Buchung von eventdrop übernommen werden. Bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als 4 Stunden (inkl. Auf- und Abbau) muss die Versorgung mit Getränken und Speisen gewährleistet sein.

VI. Urheberschutz

eventdrop verpflichtet sich, dem Kunden befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages einzuräumen, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angebotenen Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen. Eine über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlich oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden nur gestattet, soweit eventdrop hierzu schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es dem Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von eventdrop gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von EUR 50.000,00 an eventdrop zu bezahlen. Das Recht von eventdrop, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

VII. Keine Anrechnung der Vertragsstrafe

Eine vereinbarte Vertragsstrafe wird auf bestehende Schadensersatzansprüche von eventdrop nicht angerechnet.

VIII. Stornierung eines Vertrags

VIII. a. Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- Stornierung 1 Jahr vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50% der Gesamtsumme brutto
- Stornierung 5 Monate vor dem reservierten und gebuchten Termin: 75% der Gesamtsumme brutto
- Stornierung 1 Monat vor dem reservierten und gebuchten Termin: 90% der Gesamtsumme brutto
VIII. b. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

VIIII. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht

VIIII. a. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.
VIIII. b. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das Gericht am Sitz von eventdrop zuständig. Der Sitz von eventdrop ist in 19061 Schwerin.
VIIII. c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

B. Zusätzliche Werkvertragsbedingungen & Bedingungen bei Dienstleistungen / Dienstaufträgen

I. Angebot & Unterlagen

I. a. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von eventdrop vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglichgemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an eventdrop herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermediendauerhaft zu löschen.
I. b. Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und eventdrop zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

II. Unberechtigte Mängelrügen

Kommt eventdrop einer Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Besteller den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel an der Leistung von eventdrop objektiv nicht vorliegt, hat der Besteller die Aufwendungen von eventdrop zu ersetzen. Mangels Vereinbarung gelten die ortsüblichen Sätze.

III. Geeigneter Aufbauort

eventdrop ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. eventdrop schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts für von eventdrop aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von eventdrop zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

IV. Subunternehmer

Es ist eventdrop gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

V. Vertragsbefugnis

Die Techniker sind nicht vertretungsbefugt.

VI. Zutritt zum Objekt

Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der/die Techniker am Ausführungstermin Zutritt zum Objekt erhalten; andernfalls hat erden entstehenden Mehraufwand zu erstatten.

VII. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt.

Nach Fehlschlagen einer dem Besteller zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls eventdrop die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehendem Besteller die gesetzlichen Rechte sofort zu.

C. Zusätzliche Mietbedingungen

I. Barkaution

eventdrop ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Mieter zu verlangen, die Zug-um Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist von eventdrop nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von eventdrop nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen.

II. Überlassung an Dritte & Auslandsnutzung, Rückgabe

II. a. Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von eventdrop Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.
II. b. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von eventdrop der Mietvertrag nicht.

III. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe, Vertragsstrafe

III.a. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann eventdrop für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht von eventdrop, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber eventdrop verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Mieter nicht herausgegeben werden kann.
III. b. Der Mieter hat an eventdrop neben der unter C.III.a. dieses Vertrages geregelten Entschädigung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt pro Tag der Vorenthaltung 20% des Tagesmietpreises. Der Tagesmietpreis ist ggf. rechnerisch zu ermitteln. Die Vertragsstrafe wird auf die Entschädigung nicht angerechnet.III. b. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen odervorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von eventdrop in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00bei Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
III. c. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von eventdrop, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet eventdrop begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden.
III. d. Im übrigen ist die Haftung von eventdrop ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit eventdrop einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

IV. Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu.

V. Pflichten des Mieters

V a. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von eventdrop in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur nach Anweisung mit schriftlicher Bestätigung betätigt werden.
V. b. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
V. c. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich eventdrop hiervon in Kenntnis zu setzen.
V. d. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in dem Bereich V (UHF) sowie von Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt.

VI. Haftung des Mieters

VI. a Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.
VI. b. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparaturunmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
VI. c. eventdrop muss sich einen Abzug neu für alt nicht auf seinen Anspruch zu C.VIa. oder C.VIb. dieses Vertrages anrechnen lassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleib eventdrop vorbehalten.
VI. d. Der Mieter kann sich auf konkrete Nachfrage bei eventdrop gegen das Risiko des Verlustes, des Untergangs oder der Beschädigung auf seine Kosten über eventdrop versichern (Materialversicherung). Sofern die kostenpflichtige Materialversicherung gewählt wird, haftet der Mieter für Verlust, Untergang oder  Beschädigung der Mietsache(insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache) nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (C.VIe. dieses Vertrages). Die Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt hiervon unberührt. Auf die Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung für Drittschäden wird hingewiesen.
VI. e. Die Höhe der Selbstbeteiligung der Materialversicherung beträgt:
- bei Schäden durch Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, einfachem Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung sowie Betrug gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 25% des Schadenbetrages, begrenzt auf 5% der Gesamtversicherungssumme, mindestens in Höhe desgenerell vereinbarten Selbstbehalts.
- folgende Gefahren sind mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250 versichert:
     - Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter
     - Kurzschluss, Überspannung, Induktion
     - Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
    - Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
     - Höhere Gewalt
     - Konstruktions-, Material-oder Ausführungsfehler
Die Materialversicherung greift nicht, wenn der Mieter die Mietsache aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht rechtzeitig zurückgibt oder bei einem Verstoß gegen C.IIa. oder C.V. dieses Vertrages. Die Materialversicherung greift ebenfalls nicht, wenn der Mieter den Verlust, den Untergang oder die Beschädigung der Mietsache grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Deswegen muss der Mieter Schutzvorkehrungen gegen den Verlust, den Untergang oder die Beschädigung der Mietsache während der Dauer der Mietzeit treffen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass er den Verlust, den Untergang oder die Beschädigung der Mietsache nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

VII. Gewährleistung von eventdrop

VII. a. eventdrop leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird oder individualvertraglich Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.
VII. b. Die verschuldensunabhängige Haftung von eventdrop für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. eventdrop haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn eventdrop den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Mieter trägt in diesem Fall die Beweislast, dass eventdrop diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass eventdrop dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages.

D. Zusätzliche Verkaufsbedingungen

I. Versand, Verpackung

I. a. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, es sei denn, es wird eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Versicherungen gegen Schäden und Verlust werden von eventdrop auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
I. b. Die Wahl der Versandart bleibt eventdrop überlassen.
I. c. Behälter und Kisten bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, Eigentum von eventdrop und sind auf Anforderung nach ihrer Entladung auf Kosten von eventdrop zurückzusenden.

II. Eigentumsvorbehalt

II. a. Die verkaufte Ware bleibt im Eigentum von eventdrop bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von eventdrop.
II. b. eventdrop behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller eventdrop aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, ist dem Käufer eine Veräußerung der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an eventdrop nicht gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an eventdrop ab, unabhängig davon, ob der Käufer die Kaufsache im gewöhnlichen Geschäftsgang aufgrund einer individuellen Vereinbarung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises weiterveräußern darf oder die Kaufsache unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises verkauft. Die Abtretung nimmt eventdrop hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange eventdrop diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen von eventdrop hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie eventdrop auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum von eventdrop stehenden Gegenständen oder über die an eventdrop abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der eventdrop ganz oder teilweisegehörenden Gegenstände bzw. Forderungen hat der Käufer eventdrop unverzüglich mitzuteilen. eventdrop ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der eventdrop gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Macht eventdrop von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn eventdrop dies ausdrücklich erklärt. Übersteigt der Wert der bestellten Sicherheiten die Forderung von eventdrop insgesamt um mehr als 10%, so wird eventdrop auf Verlangen des Käufers die über 10% hinausgehenden Sicherungen nach Wahl von eventdrop freigeben.

III. Rücktrittsrecht

eventdrop ist im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht bei Neuware

eventdrop leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Hier von unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages. Bei Neuwaregelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von 2 Tagen zu erfolgen hat. Dies gilt nicht, wenn eventdrop den Mangel arglistig verschwiegen hat.

V. Verjährungsfristen bei Neuware

Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte des Käufers beträgt 1 Jahr, außer es handelt sich um Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. des § 634a Abs. 1Nr. 2 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware bzw. mit Übergabe an das Versandunternehmen.

VI. Angaben zu Eigenschaften von Neuware

Bei Neuware erfolgen alle Angaben von eventdrop über Eignung, Verarbeitung und Anwendung, technische Beratung und sonstigen Angaben nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

VII. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind bei Neuware zunächst nach Wahl von eventdrop auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränkt.

Es obliegt eventdrop, entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von eventdrop zurückgesandt werden. Nach Fehlschlagen einer dem Käuferzumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls eventdrop die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte sofort zu. Nach Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von eventdrop zurückgesandt werden.

VIII. Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche.

Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages. Der Ausschluss gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch eventdrop.

E. Zusätzliche Bedingungen bei Gestellung von Beschallungsanlagen

Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von eventdrop gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zumessen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren. Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten von eventdrop, den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit nichts abweichendes im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weist eventdrop darauf hin, dass diverse vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind. Im Übrigen wird sich eventdrop an etwaige diesbezügliche Anweisungen des Kunden halten.

F. Zusätzliche Bedingungen für ed's Fotobox

I. Mietdauer

Die Mietdauer entspricht sofern nicht anders vereinbart 1 Tag. eventdrop wird die Ware rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor Beginn der Mietdauer (innerhalb Deutschlands) an den Versanddienstleister zur Express-Zustellung am nächsten Tag übergeben (UPS Express Saver, DHL Express, o.ä.). Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Übergabe an den durch eventdrop benannten Versanddienstleisterzwecks Rückversand muss am ersten Werktag nach Mietdauerende vollständiger folgen. Bei durch den Mieter verursachter Überschreitung dieser Übergabefristwerden dem Mieter folgende Säumniszuschläge in Rechnung gestellt. 1. Werktag: EUR 100 brutto /jeder weitere Werktag: EUR 50 brutto. Ebenso kann auf Wunsch die Fotobox mit Zubehör geliefert, aufgebaut, abgebaut und abgeholt werden. Dafür fallen gegebenenfalls Zusatzkosten an, die in einem Angebot ersichtlich sind.

II. Umgang

Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitungen. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von eventdrop (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet, außer es ist schriftlich vereinbart. Beschädigte oder nicht zurückgesendete Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens eventdrop generell untersagt.

III. Unvollständige Leistungserbringung
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens eventdrop (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
IV. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von eventdrop. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgeschickt werden muss. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

V. Referenzverwendung

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Logo und/oder seine Marke und/oder sein Firmenname als Referenz auf Homepage und Prospektunterlagen von eventdrop.de und eds-fotobox.de verwendet werden darf. Diese Referenzverwendung kann der Mieter jederzeit durch eine Mitteilung an eventdrop widerrufen. Der Widerruf ist in Textform, z.B. per E-Mail oder per Post, zu richten an: eventdrop, Werkstr. 114e, 19061 Schwerin, E-Mail: info@eventdrop.de
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Referenzverwendung nicht berührt. Nach Zugang des Widerrufs verpflichtet sich eventdrop, die verwendete Marke und/oder das verwendete Logo und/oder den verwendeten Firmennamen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht mehr zu nutzen. Der Mieter sichert eventdrop zu, dass die Marke und/ oder das Logo und/oder der Firmenname frei von Rechtsansprüchen Dritter, insbesondere Urheber- oder ähnlichen Schutzrechten, sind. Für den Fall des Verstoßes hiergegen wird eventdrop von jedweden Ersatzansprüchen freigestellt.

VI. Requisiten / Verkleidungszubehör

Die Requisiten (Hüte, Brillen, Schilder u.a.) werden vor Gebrauch desinfiziert und gereinigt. Das muss vom Kunden geprüft und anschließend schriftlich bestätigt werden. Während des Abends übernehmen wir keine Gewährleistung. Von möglichen Krankheitsansteckungen stellt sich eventdrop frei. Falls der Kunde die Requisiten verwehrt, entfallen die Gebühren für die Requisiten.

VII. Übermittlung der Dateien

Die Medien werden nach der Veranstaltung über die Plattform hidrive an den Kunden übermittelt. Nach Download der Medien ist der Kunde alleine für den Datenschutz zuständig. Eine nachfolgende Datenspeicherung übernehmen wir nicht.